Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Angebote der Aschefeder GmbH sowie ihrer Marken und Projekte, insbesondere Glut.

1.2 Mit der Auftragserteilung gelten diese AGB als akzeptiert, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.

1.3 Abweichende Bedingungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

1.4 Aschefeder erbringt Leistungen in den Bereichen Sprache, Gestaltung, digitale Medien sowie kreativer Konzeptentwicklung. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte oder individuellen Vereinbarung.

2. Angebote & Vergütung

2.1 Offerten von Aschefeder sind unverbindlich und gelten für den jeweils angegebenen Zeitraum.

2.2 Die Vergütung richtet sich nach der vereinbarten Offerte, dem definierten Leistungsumfang oder dem kommunizierten Stundenansatz.

2.3 Zusätzliche Leistungen, die über die ursprünglich vereinbarte Arbeit hinausgehen, können separat verrechnet werden. Dazu zählen insbesondere nachträgliche Änderungen, zusätzliche Korrekturschleifen oder Erweiterungen des Projekts.

2.4 Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zahlbar.

2.5 Aschefeder behält sich vor, bei grösseren Projekten Teilzahlungen oder Anzahlungen zu vereinbaren.

2.6 Bei Zahlungsverzug kann Aschefeder die weitere Bearbeitung des Projekts bis zum Zahlungseingang pausieren.

2.7 Bereits erbrachte Leistungen sowie entstandener Aufwand bleiben auch bei Projektunterbruch oder vorzeitiger Beendigung durch die Auftraggeberin oder den Auftraggeber vergütungspflichtig.

3. Zusammenarbeit & Projektablauf

3.1 Die Zusammenarbeit basiert auf einem offenen und respektvollen Austausch zwischen Aschefeder und der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber.

3.2 Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber stellt Aschefeder alle für das Projekt erforderlichen Inhalte, Informationen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung.

3.3 Verzögerungen, die durch verspätete Rückmeldungen oder fehlende Unterlagen entstehen, können den vereinbarten Zeitplan beeinflussen.

3.4 Korrekturen und Anpassungen erfolgen im vereinbarten Umfang. Zusätzliche Änderungswünsche oder neue Anforderungen können zusätzlichen Aufwand verursachen und separat verrechnet werden.

3.5 Aschefeder behält sich gestalterische und kreative Freiheit innerhalb des vereinbarten Projektrahmens vor.

3.6 Projektbezogene Kommunikation und Freigaben können schriftlich per E-Mail oder über andere gemeinsam genutzte Kommunikationswege erfolgen.

4. Nutzungsrechte & Veröffentlichung

4.1 Sämtliche im Rahmen eines Projekts erstellten Inhalte, Entwürfe und Gestaltungselemente bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Aschefeder.

4.2 Nach vollständiger Vergütung erhält die Auftraggeberin oder der Auftraggeber das vereinbarte Nutzungsrecht an den erstellten Arbeiten, sofern nichts anderes schriftlich festgehalten wurde.

4.3 Die Weitergabe, Bearbeitung oder Nutzung von Entwürfen und Arbeiten ausserhalb des vereinbarten Umfangs bedarf der vorherigen Zustimmung von Aschefeder.

4.4 Aschefeder behält sich vor, abgeschlossene Projekte und entstandene Arbeiten zu Zwecken der Eigenwerbung, Portfolio-Präsentation sowie auf digitalen Plattformen zu veröffentlichen, sofern keine ausdrückliche anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.

4.5 Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit von bereitgestellten Inhalten, Bildern, Texten oder sonstigem Material liegt bei der Auftraggeberin oder beim Auftraggeber.

4.6 Sofern branchenüblich oder vereinbart, darf Aschefeder als Urheberin oder kreative Mitwirkende genannt werden.

5. Haftung

5.1 Aschefeder haftet ausschliesslich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

5.2 Für Inhalte, Materialien oder Daten, die von der Auftraggeberin oder vom Auftraggeber bereitgestellt werden, übernimmt Aschefeder keine Haftung.

5.3 Aschefeder übernimmt keine Gewähr für technische Leistungen oder Dienste Dritter, insbesondere Hosting-Anbieter, Plugins, externe Plattformen oder Softwarelösungen.

5.4 Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte Arbeiten und Inhalte nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel oder Fehler zeitnah mitzuteilen.

5.5 Aschefeder haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle, die ausserhalb des eigenen Einflussbereichs liegen.

6. Rücktritt & Projektabbruch

6.1 Eine vorzeitige Beendigung eines Projekts durch die Auftraggeberin oder den Auftraggeber ist jederzeit möglich.

6.2 Bereits erbrachte Leistungen sowie entstandener Aufwand werden in jedem Fall verrechnet.

6.3 Wurde mit der Umsetzung eines Projekts bereits begonnen, kann Aschefeder den bis zum Zeitpunkt des Projektabbruchs entstandenen Arbeitsaufwand in Rechnung stellen.

6.4 Bereits geleistete Anzahlungen werden nicht zurückerstattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

6.5 Kann ein Projekt aufgrund fehlender Rückmeldungen oder ausbleibender Mitarbeit über längere Zeit nicht weitergeführt werden, behält sich Aschefeder vor, das Projekt vorläufig zu pausieren oder abzuschliessen.

7. Datenschutz & Vertraulichkeit

7.1 Aschefeder behandelt projektbezogene Informationen, Daten und Inhalte vertraulich und verwendet diese ausschliesslich im Rahmen der jeweiligen Zusammenarbeit.

7.2 Personenbezogene Daten werden nur soweit erhoben und verarbeitet, wie dies für die Durchführung eines Projekts oder die Kommunikation erforderlich ist.

7.3 Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur, sofern dies zur Projektdurchführung notwendig ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

7.4 Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung von Aschefeder festgehalten.

8. Zusatzkosten & Drittleistungen

8.1 Zusätzliche Kosten, die im Rahmen eines Projekts entstehen, insbesondere für Schriftlizenzen, Stockmaterial, Hosting, Domains, Plugins, Druck oder externe Dienstleistungen, können nach vorheriger Absprache separat verrechnet werden.

8.2 Leistungen und Angebote Dritter werden, sofern notwendig, im Namen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers beauftragt oder weiterverrechnet.

8.3 Reise- oder sonstige projektbezogene Nebenkosten werden nur nach vorheriger Absprache verrechnet.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt schweizerisches Recht.

9.2 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Aschefeder GmbH.

9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

9.4 Aschefeder behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen oder zu aktualisieren.

Stand: Mai 2026

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